Gleiches Geld für Gleiche Arbeit

Weiterhin keine Einigung bei Autovision - der Personaldienstleister

21.03.2023 | Gestern, am 20.3., hat die dritte Tarifverhandlung zwischen IG Metall und Autovision – Der Personaldienstleister für die Leiharbeitnehmer*innen stattgefunden. Nach fast 12 Stunden sind wir gestern Abend gegen 21 Uhr ohne Ergebnis auseinander gegangen. Bei unserer Forderung nach Erhöhung der Grundentgelte gab es Bewegung auf Seiten der Arbeitgeber, allerdings gibt es bei VWN und anderen seit längerem Aufzahlungsregelungen, sodass „Equal Pay“ der Maßstab ist, den die Leiharbeiter*innen kennen und erwarten können.

Foto: IG Metall

Unsere zweite Forderung will der Arbeitgeber nicht erfüllen. Wir fordern weiterhin 3.000€ Inflationsausgleich wie bei Volkswagen vertraglich festgelegt auch für die AuVi-KollegInnen (2.000€ kurzfristig und 1.000€ Anfang 2024). Hier sagt der Arbeitgeber Autovision, dass er dies nicht zahlen will und lt. eigener Aussage auch nicht zahlen kann.

Die dritte Forderung nach einem Urlaubs-/ und Weihnachtsgeld gekoppelt mit einem IGM-Mitgliederbonus lehnt der Vorstand der Autovision gänzlich ab. Insofern hat die Verhandlungskommission der IG Metall am gestrigen Montag aufgrund des indiskutablen Angebots der Arbeitgeber, keine Chance gesehen, zu einem Ergebnis zu kommen. Einen weiteren Verhandlungstermin gibt es nicht. Wir müssen nun noch einmal den Druck erhöhen. Es ist offensichtlich nötig, konkret in die Planung von Warnstreiks zu gehen. Das kann nun kurzfristig passieren. Streikrecht ist ein im Grundgesetz (GG Art. 9, Abs. 3) der Bundesrepublik Deutschland verbrieftes Grundrecht, dass jedem/-r zusteht. Weder Beschäftigte oder Vorgesetzte der Autovision noch der von Volkswagen (Nutzfahrzeuge) dürfen die Leih-AN der AuVi hindern, daran teilzunehmen. 

Die IGM-Tarifkommission der AuVi tagt am Mittwoch früh und wird das Verhalten der Arbeitgeberseite bewerten und eigene Planungen besprechen.

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