Der Arbeitskreis Behindertenpolitik

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 (Auszug)

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ...

(3) ... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Für uns, die IG Metall, ist die selbstbestimmte Teilhabe von Behinderten an der Gesellschaft und im Berufsleben das oberste Ziel. Wir, die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben,  haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Teilhabe für schwerbehinderte Menschen in den Betrieben zu etablieren. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen wollen wir gemeinsam mit Betriebsräten und der IG Metall entsprechende Regelungen durchsetzen. Den schwerbehinderten Menschen stehen wir zuallererst helfend und beratend zur Seite. Damit die gleichberechtigte Einbeziehung von Beschäftigten mit einer Behinderung gelingt, sind allerdings alle betrieblichen Akteure gefordert, insbesondere auch die Arbeitgeber.

Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung betrifft grundsätzlich alle Lebensbereiche, findet aber wesentlich im Arbeitsleben, also in den Betrieben statt. Sie kann nur Wirklichkeit werden, wenn alle dabei mithelfen und wenn es verbindliche betriebliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und betrieblichen Interessenvertretungen gibt. Dies ist eine zentrale Anforderung der IG Metall, um die gleichberechtigte Teilhabe in den Betrieben gewährleisten zu können.  Das ist kein hohes Ziel, sondern muss zur Normalität im Arbeitsalltag werden. Deshalb arbeiten wir gewerkschaftspolitisch daran, dass die Barrieren – auch die in den Köpfen – abgebaut werden.

Der Arbeitskreis Behindertenpolitik der IG Metall Hannover tagt regelmäßig und arbeitet fachlich und politisch an diesen Zielen. Zudem dient er der Vernetzung der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen. Er ist ein Angebot an die Kolleginnen und Kollegen, die in den Betrieben in dieses Amt gewählt worden sind und auch an die Betriebsratsgremien. Die Schwerbehindertenvertretung ist eine der Säulen der gesetzlichen Interessenvertretungen im Betrieb (neben Betriebsratsgremien und Jugend- u. Auszubildendenvertretungen). Sie wird als Akteur in den Betrieben in Zukunft noch wichtiger.

Interesse geweckt?

Möchtest Du gemeinsam mit uns daran arbeiten, dass Inklusion und Teilhabe zur im Arbeitsleben Selbstverständlichkeit werden? Hast Du Interesse an dieser Arbeit und an unserem Arbeitskreis? Wenn ja, kannst Du Dich gerne an die IG Metall Hannover wenden. Kontakt siehe unten.


Termine 2023

  • 14. Juni 2023 - Austausch mit dem Integrationsfachdienst (angefragt)
  • 19. September

  • 3. Dezember

 

 

 

3. Dezember – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung*

die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 1993 die Resolution 62/127, in der der 3. Dezember als „Internationaler Tag der Behinderten“ (International Day of Disabled Persons) ausgerufen wurde. Er wurde erstmals im Jahr 1993 begangen. Im Dezember 2007 wurde der Gedenktag zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ (International Day of Persons with Disabilities) umbenannt.   


Wer mit einem Handicap lebt, hat oft mit Vorurteilen und Barrieren im täglichen Leben zu kämpfen. Darauf macht der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung aufmerksam, der alljährlich am 3. Dezember stattfindet.

Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft mit den gleichen Rechten und Möglichkeiten für alle Menschen ist noch lange nicht erreicht. Viele – auch innere - Barrieren müssen noch abgebaut werden. Das gilt nicht nur für Arbeitsstätten, sondern immer noch für viele öffentliche Bereiche wie Bahn-höfe, Züge, Krankenhäuser, Arztpraxen und im Wohnungsbau.

Auch darf Behinderung kein Grund sein, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderung aber eher ernüchternd, obwohl die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung im letzten Jahr etwas zurückgegangen ist. Für Menschen mit Be-hinderung fehlt es immer noch an entsprechenden Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt. Leider gibt es immer noch Arbeitgeber, die sich der Beschäftigungs-pflicht für schwerbehinderte Menschen durch die Ausgleichsabgabe komplett entziehen.

Behinderung darf niemanden ausgrenzen. Inklusion muss in Schule, Beruf und Alltag gelebt werden!

Die IG Metall fördert mit der Unterstützung der Schwerbehindertenvertretungen und den Betriebsräten die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen aller Beschäftigten. Somit können Vorurteile abgebaut und behinderte Menschen in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden.
Die IG Metall will, im Zusammenwirken mit den Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten, die neuen Möglichkeiten des seit 2018 geltenden Bundesteilhabegesetzes (Sozialgesetzbuch IX) nutzen. Damit soll die Teilhabe behinderter Menschen am Berufsleben weiter vorangetrieben werden.

Der 3. Dezember sollte immer Anlaß für Gewerkschafter*innen sein, um an alle Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben zu appellieren: „Geht mit offenen Augen durch Euren Ar-beitsalltag und schaut, wo Barrieren erkennbar sind.“ Gemeinsam –  IG Metall, Schwerbehin-dertenvertretungen und Betriebsräte – wollen wir hier Abhilfe schaffen und der Normalität Schritt für Schritt näherkommen.

„Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein.“
(Zitat von Aktion Mensch)

 

 

 

 

 

Dennis Olsen

Kontakt

Dennis Olsen

Betriebsbetreuung, Rechtsberatung, Behindertenpolitik, Gleichstellungsarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

IG Metall Hannover
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