IG Metall beantragt einstweilige Verfügung und prüft Strafverfahren

Nord-Ostsee Automobile behindert Betriebsratsarbeit in Garbsen

14.03.2024 | Die IG Metall hat eine einstweilige Verfügung gegen Nord-Ostsee Automobile vor dem Arbeitsgericht Hannover beantragt. Vorausgegangen war eine Freistellung des Betriebsratsvorsitzenden, Florian P., am Standort Garbsen, die Untersagung der Betriebsratsarbeit sowie die Arbeit in der Tarifkommission der IG Metall und ein mündliches ausgesprochenes Hausverbot durch den Arbeitgeber des ehemaligen Autohaus Gerberding. Der Termin vor dem Arbeitsgericht Hannover ist für den 26. März 2024 anberaumt.

Solifoto von Beschäftigten NOA Garbsen, Foto: IG Metall

Solifoto des GBR NOA

Die IG Metall sieht in der Freistellung und der Untersagung der Betriebsratsarbeit einen Versuch, Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit am Garbsener Standort zu stören und die Belegschaft, die für einen Tarifvertrag kämpft, einzuschüchtern. Die IG Metall fordert die Einführung der niedersächsischen Tarifverträge für das KFZ-Handwerk für den Standort in Garbsen. Der betroffene Betriebsratsvorsitzende ist Mitglied der Tarifkommission der IG Metall. 

„Wir sehen in der Freistellung einen Angriff auf die Mitbestimmung. Das Vorgehen, aktive Betriebsräte aus dem Unternehmen zu drängen, ist bei Nord-Ostsee Automobile nicht neu. In der Vergangenheit ist dies bereits des Öfteren in Hamburg und Schleswig-Holstein passiert. Wir gehen davon aus, dass Hintergrund für die Freistellung die laufenden Tarifverhandlungen sind und eine massenhafte Geltendmachung der Beschäftigten aus dem kaufmännischen Bereich. Bei Nord-Ostsee Automobile werden die kaufmännischen Beschäftigten seit Jahren eine Entgeltstufe zu niedrig eingruppiert. Dies wurde aufgedeckt und die Differenz eingefordert. Wir erwarten, dass der Kollege seine Arbeit wieder aufnehmen kann und die Angriffe des Arbeitgebers gegen Betriebsratsmitglieder aufhören“, so Thadeus Mainka, zuständiger Gewerkschaftssekretär der IG Metall Hannover.

Aktuell prüft die IG Metall eine Strafanzeige nach § 119 BetrVG wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit. Nach Betriebsverfassungsgesetz steht auf die Behinderung von Betriebsratsarbeit eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.  

Hintergrundinformation

Die Nord-Ostsee Automobile SE & Co. KG bezeichnet sich selbst als eines der führenden Automobilhandelsunternehmen in Deutschland und vertreibt vor allem die Marken Mercedes-Benz und AMG aber auch Aston Martin, Hymer, Hyundai und smart. Nach eigener Auskunft beschäftigt Nord-Ostsee Automobile mehr als 1.700 Menschen in 31 Autohäusern in Schleswig-Holstein, Hamburg, Brandenburg und Niedersachsen. Bei Hannover gehören das ehemalige Autohaus Gerberding in Garbsen sowie ein Autohaus in Pattensen zum Konzern. Sitz des Unternehmens ist Heide. Aus Sicht der IG Metall könnte Nord-Ostsee Automobile auch ein Interessent für den von Mercedes-Benz geplanten Verkauf der konzerneigenen Niederlassungen sein.

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