Gegen Betriebsratsbashing

Große Solidarität mit Betriebsrat von Nord-Ostsee Automobile Garbsen vor dem Arbeitsgericht

26.03.2024 | Die IG Metall Hannover hat heute vor dem Arbeitsgericht Hannover ein starkes Zeichen der Solidarität mit dem von Freistellung und fristloser Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzenden des Autohauses Nord-Ostsee Automobile Garbsen, Florian P., gesendet. Über 90 Kolleginnen und Kollegen aus hannoverschen Betrieben unterstützten ihn auf einer Kundgebung vor dem ursprünglich angesetzten Gerichtstermin.

Schon am Vorabend konnte die IG Metall einen Teilerfolg erzielen. Der Arbeitgeber erkannte kurzfristig den Antrag auf einstweilige Verfügung an und zog damit faktisch das Hausverbot und die unzulässige Freistellung von der Tätigkeit als Betriebsrat zurück. Somit sagte die Kammer unter dem Vorsitz des Richters am Arbeitsgericht Bödecker, ohne eine mündliche Verhandlung heute, den Termin ab. 

Das Unternehmen hält allerdings weiterhin an der beabsichtigen außerordentlichen Kündigung von Florian P. und an der Freistellung von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten fest. Zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung wird es einen weiteren Termin vor Gericht geben. Dieser steht aber heute noch nicht fest.

Auf der Kundgebung in der Leonhardtstraße sprachen Susanne Heyn (Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Hannover), Stavros Christidis (Vorsitzender des Betriebsrats Volkwagen Nutzfahrzeuge), Torsten Essig (Vorsitzender des Betriebsrats der Mercedes-Benz Niederlassung Hannover) und Stefan Drechsler (Vorsitzender des DGB-Stadtverbandes Hannover).

Susanne Heyn machte deutlich, dass die IG Metall Hannover betriebsrats- und gewerkschaftsfeindliches Verhalten niemals hinnehmen wird und freute sich über die große Solidarität aus anderen Betrieben: „Wir stehen als Metallerinnen und Metaller an Florians Seite. Der Arbeitgeber greift mit seinem Vorgehen unsere Mitbestimmungsrechte massiv an. Das lassen wir nicht zu, nicht heute und auch nicht in Zukunft. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle Arbeitgeber, da gibt es keine Ausnahmen. Wir machen uns heute dafür stark, dass Florian seine Arbeit wieder aufnehmen kann, um sich für Gerechtigkeit und Demokratie bei Nord-Ostsee Automobile einzusetzen.”

Stavros Christidis solidarisierte sich mit Florian P.: „Alle reden angesichts des Rechtsrucks in der Gesellschaft davon, die Demokratie müsse geschützt werden. Hier geht es nicht nur um reden, hier geht es um machen im Betrieb. Das muss für jedes Unternehmen gelten!“

Torsten Essig berichtete aus seiner eigenen Erfahrung, als man versuchte ihn als Betriebsrat zu kündigen: „Warum hat das bei mir nicht funktioniert? Weil meine Belegschaft, die mich gewählt hatte und weil mein Betriebsratsgremium hinter mir gestanden hat! Lasst Euch weder einschüchtern noch unter Druck setzen. Das Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland ist sehr stark und Gemeinschaft ist ein hohes Gut!“

Wie geht es jetzt weiter?

Florian P. darf zur Erledigung seiner Aufgaben als gewähltes Betriebsratsmitglied und als Vorsitzender des Gremiums den Betrieb betreten und Kolleginnen und Kollegen an den Arbeitsplätzen aufsuchen sowie an Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen oder auch eine Betriebsversammlung abhalten. Der Arbeitgeber verzichtet aber auf die Abnahme der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, da er Florian P. als Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Gehalts von dieser freigestellt hat. Hiergegen wird die IG Metall eine weitere einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung beantragen. Das Arbeitsgericht muss zudem bei einem neuen Termin darüber entscheiden, ob die ausgesprochene Kündigung rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Mitglieder von Betriebsräten dürfen nur aus außerordentlichen Gründen gekündigt werden. Die IG Metall sieht dem Kündigungsschutzprozess juristisch gelassen entgegen, da aus ihrer Sicht der Arbeitgeber eklatante Fehler vor Ausspruch der Kündigung gemacht hat. So ist diese ohne Anhörung des Betriebsrates und somit auch ohne dessen Zustimmung oder Ablehnung erfolgt. Weiterhin sind die Gründe für die Kündigung bisher völlig unklar, denn Florian P. hat sich aus Sicht der Gewerkschaft nichts zu Schulden kommen lassen, außer einer aktiven Interessenvertretung seiner Kolleginnen und Kollegen als Betriebsratsmitglied und als aktiver Metaller in der Tarifkommission. Dies rechtfertigt natürlich keine außerordentliche Kündigung.


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