Notfallunterstützung

Information und Regelung zur Notfallunterstützung der von Hochwasser betroffenen IG Metall-Mitglieder

02.02.2024 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hochwasserlage traf die Menschen hart. Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung vor. Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von

Quelle: Panthermedia

500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,

750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und

1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR

gezahlt. Die Soforthilfe gilt für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.). Die Sachschadenshöhe muss der IG Metall-Geschäftsstelle nachgewiesen werden. 

Der Ortsvorstand hat über den Antrag zu entscheiden. Anträge sind – gerechnet ab dem Schadenstag – innerhalb von 3 Monaten in der Geschäftsstelle einzureichen. Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder erhalten außerdem auf Wunsch eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich 3 EUR.

Für die Auszahlung und Bearbeitung der Soforthilfe wendet euch bitte an die IG Metall Hannover (E-Mail: hannover@igmetall.de oder Telefon: 0511 12402 0).

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