Nach offenem Brief

Bundesministerium für Arbeit antwortet auf offenen Brief

27.04.2020 | Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat eine Antwort auf den Offenen Brief von Oberbürgermeister Belit Onay und GewerkschafterInnen aus Hannover formulieren lassen, die wir in diesem Beitrag publizieren wollen. Dirk Schulze, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Hannover, dazu: "Unser wochenlanges Werben für höhere Zahlungen bei Kurzarbeit hat sich gelohnt. Jetzt muss das Geld aber auch tatsächlich bei den Menschen ankommen. Wenn bisher schon Aufzahlungen tariflich oder betrieblich vereinbart waren, darf sich der Betrieb nicht einfach das Steuerzahler-Geld einstreichen!"

Quelle: IG Metall

Sehr geehrte Frau Kalmus,


Bundesminister Hubertus Heil dankt Herrn Oberbürgermeister Onay, und den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften Hannover für Ihren gemeinsamen Brief vom 3. April 2020.


Aufgrund der erheblichen Vielzahl an Schreiben aus allen Bereichen bat der Bundesminister mich, Ihnen zu antworten.
 

Herrn Heil ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor nie dagewesene Herausforderungen stellt. Oberste Priorität hat jetzt der Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger. Es geht aber auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen, Hilfen für Betriebe und für alle Menschen in Not.
 

Die Bundesregierung tut derzeit alles, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. So wurden in den letzten Wochen eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mehr denn je ist in diesen Zeiten der Krise nun ein starker Sozialstaat gefordert.
 

Das Maßnahmenpaket war ein erster wichtiger Schritt, die Folgen der Coronakrise schnellstmöglich und flächendeckend abzufedern. Wie Herr Oberbürgermeister Oney und die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften bereits in Ihrem Schreiben schildern, wurde das Kurzarbeitergeld stark ausgeweitet und damit ein verbesserter und noch nie dagewesener Schutzschirm für Beschäftigte gespannt. Neben den Zulagen für Beschäftigte mit Kindern sowie dem erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag, wurde beschlossen darauf zu verzichten, den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten zur Vermeidung von Kurzarbeit einzusetzen. Darüber hinaus können erstmals Beschäftigte in Leiharbeit ebenfalls das Kurzarbeitergeld erhalten. Parallel dazu hat Herr Heil die Arbeitgeber dazu aufgefordert, wo immer es geht, das Kurzarbeitergeld aufzustocken – so wie es in vielen Tarifverträgen bereits vereinbart ist. Mehrere Unternehmen haben bereits reagiert und entsprechende Aufstockungen vorgenommen. Einige Branchen haben, als Reaktion auf Corona, Tarifverträge geschlossen.
 

Zudem können im Rahmen der Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Unternehmen tätig werden, wenn diese Unternehmen einen akuten Arbeitskräftemangel haben (z.B. in der Landwirtschaft, in der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen). Dies kann ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschehen und der Zuverdienst ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Höhe des vorherigen Nettoeinkommens anrechnungsfrei.
 

Für das Arbeitsentgelt, das während der Kurzarbeit verdient wird, bleibt es bei der gemeinsamen Beitragstragung von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Das Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu sichern. Auch wenn hierfür Einkommenseinbußen verkraftet werden müssen, die soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten.
 

Innerhalb der Bundesregierung beraten und prüfen die Ministerinnen und Minister derzeit, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Auswirkungen der Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren.


Kurzarbeit bedeutet einen erheblichen finanziellen Einbruch. Deshalb ist Herr Heil innerhalb der Bundesregierung und mit den Sozialpartnern in intensiven Gesprächen, ob und wie das Kurzarbeitergeld ggf. aufgestockt werden kann, um die Kaufkraftverluste ausgleichen zu können.

 
Haben Sie daher noch ein wenig Geduld. Bleiben Sie gesund und passen Sie in den kommenden Wochen gut aufeinander auf!
 

Mit freundlichen Grüßen

Madlen Harder
 


Madlen Harder

Sachbearbeiterin im Ministerbüro

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wilhelmstr. 49

10117 Berlin

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