Massenklagen im KFZ-Handwerk Niedersachsen

101 Kolleginnen und Kollegen klagen höheren Nachtarbeitszuschlag ein

22.10.2019 | 101 Kollegen des Daimler Logistik Centers und der Mercedes Niederlassung Hannover klagen höhere Nachtarbeitszuschläge vor dem Arbeitsgericht, mit Hilfe der IG Metall und des DGB Rechtsschutz, ein.

Foto: IG Metall

Hintergrund der Massenklage sind mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichtes und des Landesarbeitsgerichtes Bremen (sogenanntes Daimler-Urteil) zu Nachtarbeitszuschlägen.  Die Gerichte urteilten, dass unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit rechtswidrig sind und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die Begründung für das Urteil: Nachtarbeit ist immer eine besondere Belastung, die regelmäßige Nachtarbeit führt nicht zu einer geringeren Belastung der Beschäftigten und rechtfertigt somit nicht einen geringeren Zuschlag als für unregelmäßige Nachtarbeit. Die BAG- und LAG- Urteile sprachen Beschäftigten die regelmäßige Nachtarbeit leisten, den höheren Zuschlag für nicht regelmäßige Nachtarbeit zu.

Diese Ausgangslage, unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit, ist auch im Tarifgebiet des niedersächsischen KFZ-Handwerkes der Fall. Während für regelmäßige Arbeit in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr 12,5 % Zuschläge gezahlt werden, sind es bei unregelmäßiger Nachtarbeit Zuschläge von 50 %. Die Differenz von 37,5 % klagen die Kollegen jetzt ein. Den Klagen vorausgegangen ist im ersten Schritt das Informieren der betroffenen Kollegen durch die IG Metall und die örtlichen Betriebsräte. In Sprechstunden wurde den Beschäftigten die neue Rechtslage dargestellt und Fragen der Kolleginnen und Kollegen beantwortet. Im zweiten Schritt wurden die Ansprüche beim Arbeitgeber durch die IG Metall für ihre Mitglieder geltend gemacht.

„Da der Arbeitgeber nicht auf die Geltendmachung reagierte, mussten die Kollegen jetzt mit dem DGB Rechtsschutz vor das Arbeitsgericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Da der Arbeitgeber weiterhin für regelmäßige Nachtarbeit geringere Zuschläge zahlt, erhöht sich jeden Monat der Anspruch der Kollegen“, so Thadeus Mainka, der zuständige Gewerkschaftssekretär der IG Metall Hannover.

Weitere Informationen zum Thema Nachtzuschläge: https://www.igmetall.de/im-betrieb/arbeits--und-sozialrecht/hoehere-zuschlaege-fuer-nachtarbeit-textilindustrie

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