Freude über das Erreichte BGH SL-Stahl

Zum Tarifvertag im Turbogang

19.07.2013 | Bereits ein gutes halbes Jahr nach Gründung ihres Betriebsrates haben die Beschäftigten der BGH SL-Stahl GmbH in Isernhagen einen Anerkennungstarifvertrag durchsetzen können.

Felix Herbst freut sich über die erzielte Tarifbindung bei BGH SL-Stahl. Foto: IG Metall

Das ist rekordverdächtig. Was machte den schnellen Erfolg möglich?

Vor einem halben Jahr war die Stimmung in der Niederlassung des Konzerns Boschgotthardshütte (BGH) im Gewerbegebiet von Isernhagen  eher schlecht. Die Beschäftigten waren  unzufrieden über die ungeregelten Arbeitsbedingungen und auch ihre Löhne und Gehälter hielten sie für zu niedrig. Felix Herbst, heute stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und Mitglied der betrieblichen Tarifkommission, erinnert sich an die Anfänge: „Als der Gesamtbetriebsrat von BGH bei uns vorbeigeschaut hat, ließen wir durch die Kollegen aus Freital in Sachsen eine Betriebsratswahl einleiten. Ich habe mich spontan mit zwei weiteren Kollegen zum Wahlvorstand ernennen lassen. Unser erster Weg führte uns zur IG Metall. Vom GBR wussten wir, dass wir für bessere Entgelte einen Tarifvertrag benötigen.“

Ziel war es, nach der erfolgreichen Wahl des Betriebsrates den Schwung mitzunehmen und in kurzer Zeit viele Beschäftigte von einer Mitgliedschaft in der IG Metall zu überzeugen, was auch gelang.

„Nachdem dieser schnelle Mitgliederzuwachs erreicht war, trugen die Betriebsratsmitglieder deutlich die Forderung nach einem Tarifvertrag an die IG Metall heran“, erzählt Dennis Olsen, Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall Hannover. Da es in der Konzerngruppe BGH bereits einen Anerkennungstarifvertrag für das Tarifgebiet „Stahl Ost“ gab, war das Ziel schnell gesetzt. Nach der Wahl einer Tarifkommission durch die Mitgliederversammlung wurden Verhandlungen aufgenommen.

Das Ergebnis: Die BGH SL-Stahl GmbH wurde zum 1. Juli  in den Geltungsbereich des Anerkennungstarifvertrages der BGH Gruppe integriert. Die härtesten Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite gab es unüblicher Weise erst nach Abschluss des Tarifvertrages beim Thema Eingruppierung. Man bekommt eben nichts geschenkt.

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