Konflikt bei Hackerodt

Torsten Lenz darf wieder arbeiten

25.08.2015 | Nach der heutigen Gerichtversammlung und der enormen Solidarität hat die Geschäftsführung von Hackerodt mitgeteilt: Torsten Lenz kann wieder an seinen Arbeitsplatz. Das Hausverbot ist damit vollständig aufgehoben.

Solidarität mit Torsten Lenz, Foto: IGM

Die Betriebsversammlung am 26. August kann damit mit Torsten stattfinden! An einer spontanen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude nahmen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus hannoverschen Betrieben sowie auch Arbeitskollegen von Torsten teil. Dies hat auch die Gerichtsverhandlung beflügelt: es musste der größte Sitzungsaal für die Verhandlung bereitgestellt werden.

Dem Betriebsratsvorsitzenden Torsten Lenz von der Firma Albert Hackerodt Maschinen- und Werkzeugbau wurde vorgeworfen, den Betriebsleiter, Herrn Tanriverdi, tätlich angegriffen zu haben. Torsten Lenz hat vor Gericht eidesstattlich und in der Öffentlichkeit erklärt, dass er dies nicht getan hat.

Die Eigentümerin und Geschäftsführerin des Unternehmens, Dr. Christiane Hackerodt, rühmt sich eines kooperativen Führungsstils mit ihren Beschäftigten. Dies passt gar nicht zum wiederholt schlechten Umgang mit den Betriebsräten und insbesondere dem Vorsitzenden.

Die IG Metall Hannover steht geschlossen hinter Torsten Lenz. Dazu Dirk Schulze, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Hannover: „In den letzten Jahren gab es wiederholt Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung bei der Firma Hackerodt. Unser Fazit: Die Geschäftsführung ist offensichtlich nicht gewillt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates anzuerkennen. Es werden Konflikte geschürt und unsinnige Abmahnungen ausgesprochen. Dies muss sich schnell ändern – im Interesse der Beschäftigten, die bei Hackerodt hart arbeiten müssen. Unsere Forderung an die Geschäftsführung lautet deshalb: „Kehren Sie, Frau Dr. Hackerodt, jetzt zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zurück!“ Damit wäre auch bei der Firma Hackerodt die Normalität wieder hergestellt, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen ist.

Am Morgen des 25. August 2015 wurde beim Arbeitsgericht über das von der Geschäftsführung verhängte Hausverbot für Torsten Lenz verhandelt. Hierbei ging es nicht um die Frage, wer mit seiner Aussage Recht bekommt. Das wird in einem sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen. Im Arbeitsgericht Hannover ging es darum, wie  Torsten Lenz weiterhin im Betrieb und im Betriebsratsgremium seine Arbeit fortsetzten kann. Es wurde ein Kompromiss vereinbart: Torsten Lenz übernimmt bis zum Abschluss des Verfahrens die Funktion des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden und darf den Betrieb im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit wieder betreten. Am Nachmittag dann teilte die Geschäftsleitung mit, der Kollege Lenz dürfe ab sofort wieder vollumfänglich seiner gewohnten Arbeit in der Instandhaltung nachgehen und seine Betriebsratsarbeit im Betrieb fortsetzen. Dies, um „zu deeskalieren“, wie es von Firmenseite heißt.

Das öffentliche Interesse an der dieser Auseinandersetzung ist sehr groß. Dies mag auch daran liegen, dass es einen solchen Vorgang noch nicht gegeben hat und der juristische Umgang damit weitreichende Folgen für die Betriebsratsarbeit gehabt hätte, falls das Hausverbot rechtlich bestätigt worden wäre. Das Betriebsverfassungsgesetzt sieht nämlich ausschließlich zwei Möglichkeiten vor, Betriebsratsarbeit auf rechtlichem Wege infrage zu stellen: die fristlose Kündigung und ein Amtsenthebungsverfahren. Ein Betriebsratsmitglied, oder wie hier, einen Betriebsratsvorsitzenden durch ein Hausverbot der Existenz zu berauben, würde der unternehmerischen Willkür Tür und Tor öffnen und gerade den besonderen Kündigungsschutz aushebeln.

Solidarität ist aber auch weiter gefordert, eben weil das gerichtliche Verfahren mit der aktuellen Aufhebung des Hausverbots noch nicht erledigt ist und weil sich die Geschäftsleitung unter Führung von Frau Dr. Christiane Hackerodt weiterhin vorbehält, Torsten fristlos kündigen zu wollen. Auch diese Absicht muß sofort zurück genommen werden!

Deshalb fordern wir alle Gewerkschafter*innen auf, weiterhin Solidaritätsadressen an Torsten und Protestschreiben an Frau Dr. Christiane Hackerodt in Hannover zu schicken.

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