IG Metall ruft zu Protesten auf

NEIN zum niedersächsischen Polizeigesetz

29.08.2018 | Die IG Metall Hannover ruft zur Teilnahme an der Demonstration: NEIN zum niedersächsischen Polizeigesetz auf. Die Demonstration findet am Samstag dem 8. September 2018 in Hannover statt. Wir IG Metaller wollen uns am 8. September um 12:15 Uhr vor dem IG Metall-Haus am Postkamp 12 treffen, um dann gemeinsam zum Startpunkt zu gehen.

Quelle: Aktionsbündnis No NPoG

Die IG Metall hat, gerade vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge in Deutschland und Europa in den letzten Jahren, Verständnis dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihren Sicherheitsbehörden den größtmöglichen Schutz erwarten. Dieses Schutzbedürfnis darf aber nicht dazu führen, dass wesentliche rechtsstaatliche Standards in Frage gestellt oder massiv aufgeweicht werden. Der Entwurf für ein neues Niedersächsisches Polizei- und Ordnungs-behördengesetz wird diesem Anspruch aus Sicht der IG Metall nicht gerecht. Insbesondere die Ausweitung von Polizeibefugnissen auf Grundlage einer schwammigen Definition sogenannter „Gefährder“ nährt Befürchtungen, dass man sehr schnell (zum Beispiel durch die Anmeldung einer Demonstration oder die Durchführung eines Streiks) zum „Gefährder“ mit allen Folgen für die persönliche Situation und für das politische Klima im Land werden kann.
Die IG Metall kritisiert vor allem folgende Punkte:

  1.  Es sollen künftig eine Vielzahl gravierender polizeilicher Maßnahmen (Meldeauflagen, Kontaktverbote, Aufenthaltsgebote) bereits im Vorfeld möglicher „Straftaten“ durchführbar sein. Die Definition dieser Straftaten umfasst nicht etwa nur die Vorbereitung schwerer terroristischer Handlungen, sondern erstreckt sich auch auf möglicherweise zu erwartende einfache Straftaten.
  2. Ob und wann eine Straftat droht, wird weitgehend der polizeilichen Beurteilung überlassen. Damit können aber sehr schnell Personen oder Aktivitäten von Maßnahmen betroffen sein, die nach richterlicher Beurteilung rechtsstaatlich nicht zu beanstanden wären.
  3. Bisher ist der sogenannte Gewahrsam durch die Polizei grundsätzlich auf 24 Stunden beschränkt. Jetzt wird diese Möglichkeit auf bis zu zehn Tage ausgedehnt, auch für Menschen, bei denen allein der Verdacht einer möglichen Straftat besteht, die also bisher noch gar keine Straftat begangen haben. Bei Verdacht auf terroristische Straftaten kann diese Zeit sogar auf bis zu 74 Tage verlängert werden.
  4. Die Videoüberwachung soll ausgeweitet werden. Auch hier sollen die Voraussetzungen massiv aufgeweicht werden und zum Beispiel für alle Arten von möglichen Ordnungswidrigkeiten gelten. Der Datenschutz ist unzureichend geregelt.
  5. Auch bei der Ausweitung von Online-Durchsuchungen und Telekommunikations-überwachung (Staatstrojaner) ist nicht hinreichend geregelt, dass nur terroristische und sonstige schwerste Gewalt- und Straftaten in den Fokus der Ermittler geraten.


Die Landesregierung verweist in ihrer Gesetzesbegründung immer wieder auf gestiegene terroristische und sonstige schwerste Straftaten sowie organisierte Kriminalität und die Notwendigkeit der Prävention von z.B. drohender häuslicher Gewalt. Ohne Zweifel brauchen staatliche Behörden auch die Mittel, um gegen diese Formen von Gewalt und Kriminalität vorzugehen. Der vorliegende Gesetzentwurf schießt aber deutlich über dieses Ziel hinaus.


Die IG Metall lehnt deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf ab und unterstützt die Proteste dagegen, weil:

  • die Verhältnismäßigkeit verletzt wird.
  • er das Potential hat, auch diejenigen zu treffen, die sich mit demokratischem Protest für Veränderungen in vielen Bereichen einsetzen.
  • er an vielen Stellen ungenau definierte zusätzliche Spielräume zu eigenmächtigem Handeln eröffnet, statt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.
  • wir ihn zusammen mit z.B. Amnesty International, aber auch vielen anderen Organisationen und Fachleuten für verfassungsrechtlich bedenklich halten.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und im Dialog mit den zahlreichen Kritikern, die massive Bedenken geäußert haben, grundlegend zu überarbeiten.

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