Betriebliche Mitbestimmung als Vorbild

IG Metall fordert Wahlrecht für Migrant/innen

20.03.2013 | Im Herbst finden Bundestagswahlen statt. Migrantinnen und Migranten sind dort wieder einmal von der Wahlurne ausgeschlossen. Aus Sicht der IG Metall ein unhaltbarer und undemokratischer Zustand.

Frank Mannheim, Foto: IGM

Deshalb fordert die IG Metall die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dazu auf, Migrantinnen und Migranten endlich den Weg zur gleichberechtigten Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen in der Kommune, im Land und im Bund zu ebnen.

Dazu gehört, dass:

  • der Optionszwang abgeschafft und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sich nicht länger zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen

  • Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, nicht mehr länger auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten müse

  • wenigstens bei Kommunalwahlen unabhängig von der Staatsangehörigkeit alle Einwohnerinnen und Einwohner gleichberechtigt wählen dürfen.

Denn wer die gleichen Pflichten wie ein Deutscher hat - Ausländer in Deutschland unterliegen der Steuerpflicht, zahlen Beiträge zu den Sozialversicherungen, müssen ich an Gesetze und Verordnungen halten und sind sie von den Entscheidungen betroffen, die in den Parlamenten getroffen werden – sollte auch die gleichen Rechte haben. Nämlich wählen dürfen. Doch das ist in Deutschland nicht der Fall.

„Bei denjenigen, die nicht mitbestimmen dürfen, kommt an: „Ihr gehört nicht dazu!“, sagt Frank Mannheim, IG Metall Hannover. „Das macht es ihnen unnötig schwer, sich mit der Gesellschaft und dem Land, in dem sie leben, zu identifizieren. Und es belastet sie“.

Wie Gleichberechtigung gelebt werden kann, zeigt seit rund 40 Jahren vorbildlich das Betriebsverfassungsgesetz. Schon seit 1972 gilt im Betrieb, dass ausländische Kolleginnen und Kollegen gleichberechtigt sind. Bei Wahlen zum Betriebsrat dürfen sie genauso kandidieren und abstimmen wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.

„Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet nicht nach Herkunft oder Nationalität, sondern setzt lediglich die Volljährigkeit und die Betriebszugehörigkeit voraus“, führt Mannheim aus. „Denn betriebliche Entscheidungen machen vor ausländischen Kolleginnen und Kollegen nicht Halt. Deshalb ist es recht und billig, dass sie gleichberechtigt mitentscheiden dürfen. 

Und weil Ausländer nie nur Ausländer, sondern oft auch Kolleginnen und Kollegen sind, geht diese Ungleichbehandlung auch Vertrauensleute, Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder an. Wir wollen nicht hinnehmen, dass unsere ausländischen Kolleginnen und Kollegen bei politischen Wahlen ohne Stimme sind.“

Mehr Informationen am 21.3.2013 um 18 Uhr bei der IG Metall Hannover.

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