Beschluss des BAG

Betriebsratswahl bei Volkswagen Nutzfahrzeuge muss wiederholt werden

14.06.2013 | Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom Mittwoch die Betriebsratswahl 2010 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover für unwirksam erklärt. Bei der Betriebsratswahl kam es zu Stimmendifferenzen zwischen abgegebenen Stimmzetteln und der Erfassung der Wähler in der elektronischen Wählerliste.

Foto: Arne Trautmann Panthermedia

Nachdem das Landesarbeitsgericht im September 2011 die Wahl für rechtmäßig beschied kam das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch zu einer anderen Entscheidung. Der Vorsitzende des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichtes führte in der mündlichen Verhandlung aus, dass keiner Schuld trägt, sondern dass es sich bei der Stimmendifferenz um formale Fehler handelt. In der Folge dieses Urteils ist eine Neuwahl des Betriebsrates notwendig. Im Interesse der Belegschaft geht es darum, diese Wahl so schnell wie möglich durchzuführen, um einen handlungsfähigen Betriebsrat im Werk zu haben. Über die weiteren rechtlichen Konsequenzen wird beraten, wenn die detaillierte Urteilsbegründung vorliegt.
 
Betriebsratslose Zeit hätte verhindert werden können!
Der Vorsitzende Richter des BAG unterbreitete das „Angebot“, dass innerhalb der nächsten drei Wochen alle Betriebsräte ihren Rücktritt erklären. Dadurch hätte eine betriebsratslose Zeit verhindert werden können, weil der Betriebsrat bis zur Neuwahl im Amt geblieben wäre. Dieses „Angebot“ ist von der Liste „Opposition“ abgelehnt worden! Wichtig: Alle Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge haben unverändert Gültigkeit.
 
In den nächsten Wochen haben Aufgrund der Situation die Vertrauensleute der IG Metall eine besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung der Interessen der Belegschaft!

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