Regelungen zur Leiharbeit

Kurzinformation zu den „Veröffentlichungen“ neue TV Regelungen Leiharbeit in der Metallindustrie

20.04.2017 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern wurde in Print- und Rundfunkmedien derart berichtet, dass der Eindruck entsteht, die bisherigen Regelungen des TV LEIZ (Leih- und Zeitarbeit) mit den Beschäftigungsgrenzen 18/24 Monaten werden durch eine Regelung mit 48 Monaten generell abgelöst.

Dies ist eindeutig nicht der Fall!

Richtig ist:

- es finden TV Verhandlungen zu Leiharbeitsregelungen zur Zeit statt
- es gibt noch kein unterschriebenes Ergebnis.

Wir werden euch in Kürze dazu detaillierter informieren.



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