Positionen zur Leiharbeit in den Betrieben

IG Metall befragt KandidatInnen für den Bundestag

24.04.2017 | Mittlerweile gibt es etwa eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, leider häufig immer noch mit schlechteren Konditionen. Das muss wirksam begrenzt werden. Denn: Flexibilität wird von den Menschen eingefordert, die Unsicherheit der Betroffenen wirkt sich auf viele Lebensbereiche (Entgeltperspektive, sicherer Arbeitsplatz, Entwicklungsmöglichkeiten, Familien- und Lebensplanung) aus. Neue gesetzliche Regelungen sollten Verbesserungen für Menschen in Leih-/Zeitarbeit bedeuten. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen mehr Mitbestimmung bei Leiharbeit. Abweichende Regelungen vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) darf es nur mit Tarifvertrag geben.

Im März hat die IG Metall Hannover etliche MdB´s bzw. Kandidaten, die zur Bundestagswahl am 24. September 2017 kandidieren, hierzu befragt.
Hier eine Zusammenfassung der Antworten:

Von der SPD haben uns Kerstin Tack, Yasmin Fahimi und Caren Marks geantwortet. Leiharbeit dürfe nicht dazu gebraucht werden, Stammarbeitsplätze abzubauen. Leiharbeit darf nicht Einfallstor für Lohndumping und Druck auf Belegschaften und Arbeitsbedingungen werden. 18 Monate Höchstüberlassungsdauer, Ausnahmen nur mit Tarifvertrag und wenn der Entleiher tarifgebunden ist. Kein Einsatz von Leih-ArbeitnehmerInnen durch einen Arbeitgeber als Streikbrecher. Des Weiteren mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte in Entleihbetrieben. Das neue AÜG zum 01.04.2017 wird als positiv bewertet, da es verantwortungsvoll handelnde Unternehmen nicht einschränke, ArbeitnehmerInnen und Stammarbeitsplätze schütze, prekäre Beschäftigung zurückdränge, es stärke ehrliche ArbeitgeberInnen, Tarifverträge sowie Betriebsräte. Leiharbeit als flexibles Arbeitsmarktinstrument wird akzeptiert, sie müsse aber ggfs. weiter reguliert werden, damit Missbrauch nicht mehr möglich sei. Erlebte Unsicherheit bei den Arbeitsverhältnissen müsse bekämpft werden.

Von der CDU haben Maria Flachsbarth und Maximilian Oppelt geantwortet, z. T. auch im Namen anderer von der IG Metall angeschriebener Kandidaten. Das neue AÜG sei eine gute Grundlage, um Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erhalten, Missbrauch werde eingedämmt, Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleistet. Es werde klargestellt, dass Zeitarbeitnehmer im Falle von Arbeitskämpfen nicht auf bereits bestreikte Arbeitsplätze eingesetzt werden dürfen. Die Tarifpartner sollen passgenau die richtigen Lösungen vor Ort aushandeln, da sie sich dort auskennen. Eine erneute Veränderung/Reform der jetzigen Regeln sein denkbar, aber erst nach einer Evaluation im Jahr 2020. Hier sollen die Auswirkungen des Gesetzes, die Einführung der Höchstüberlassungsdauer und die Regelung zum Equal Pay untersucht werden.

Von der Partei DIE LINKE haben Dieter Dehm, Michael Braedt und Julia Grammel geantwortet. Leiharbeit gehöre auf lange Sicht abgeschafft, es handele sich z. T. um eine unmenschliche Ausbeutung der Arbeitskraft. Leiharbeit sei Personalleasing und eine Ausprägung des Neoliberalismus. Sie schafft im gleichen Betrieb Beschäftigte zweiter Klasse, reduziert Mitspracherechte und schafft ständige Angst und Unsicherheit. Als Sofortmaßnahme müssen Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt und zusätzlich eine 10 %-ige Flexibilitätszulage erhalten. Leiharbeit nur, wenn Tarifverträge des Entleihbetriebs eingehalten werden und der Betriebsrat zugestimmt habe. Abweichungen vom AÜG werden generell abgelehnt.

Für die FDP hat Grigorios Aggelidis geantwortet. Zeitarbeit sei ein arbeitsmarktpolitisch bewährtes Instrument. Flexible Arbeitsmarktregelungen müssten beibehalten werden. Gesetzliche Standards müssen eingehalten werden, Zeitarbeit dürfe nicht missbraucht werden und dürfe nicht zu Dumpinglöhnen führen. Die Tarifautonomie sei zu schützen. Die AN-Überlassung müsse einfach, sicher und bürokratiearm geregelt sein. Es sollten sowohl bestehende Tarifverträge beachtet werden als auch unternehmerische Freiheit gewahrt bleiben.

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